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Hausordnung Manege

Für jeden gilt

  1. Es ist nicht erlaubt, Autos und Auflieger innerhalb einer Entfernung von 4 m zur Manege zu parken. Der Durchgang sollte immer frei sein.
  2. Zuschauer sollten sich ruhig verhalten und dürfen sich nicht in eine Reitstunde einmischen.
  3. Nicht schreien und rennen in der Nähe der Reitbahn.
  4. Pferdemist sollte entfernt werden, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich gibt es dafür Werkzeug.

Für jeden Reiter gilt

  1. Das Tragen einer (gut passenden und autorisierten) Kappe ist verpflichtet, sowohl in den Reitstunden als auch im individuellen Training.
  2. Während des Reitens sollten die Regeln für die Reitbahn beachtet werden.
  3. Der Verzehr von alkoholischen Getränken vor oder während des Reitens ist nicht erlaubt.
  4. Das Absteigen von einem Pferd durch eine andere Person als den Reiter ist ausschließlich erlaubt, wenn die Person eine Kappe trägt, mit dem Pferd umgehen kann und während des Absteigens unter Beobachtung des Reiters steht.
  5. Das Pferdegeschirr sollte gut passen. Sattel sollten mit gut funktionierenden Aufhängehaken für die Steigbügel ausgestattet sein.
  6. Das Pferdegeschirr jeder Kombination sollte gut gewartet und mindestens 1 x monatlich kontrolliert werden.
  7. Für Lenker gilt, dass das Geschirr sicher und geeignet ist und dass der Wagen mit gut funktionierenden Bremsen und Drehkranz/Balken ausgestattet ist, der seine Funktion ordnungsgemäß erfüllt. 

Für Reiter, die noch Anfänger sind, gilt Folgendes

  1. Die Fertigkeit eines Anfängers wird in der Praxis vom Lehrer beurteilt.
  2. Der Lehrer teilt die Reiter, nach Rücksprache mit dem Vorstand, nach ihrem Niveau in die verschiedenen Reitstunden ein.

Regeln für die Reitbahn

  1. Beim Reiten sollten alle Reiter eine gut passende Kappe mit geschlossenem Kinnband tragen.
  2. Alle Reiter sollten beim Reiten Reitstiefel oder feste Schuhe mit einer glatten, durchgehenden Sohle sowie einem Absatz, kombiniert mit Chaps, tragen.
  3. Die Stiefel oder Schuhe sollten angenehm und nicht eng in den Steigbügeln sitzen.
  4. Beim Reiten sollten große, überstehende Schmuckstücke und zu lose Kleidung entfernt werden.
  5. Das Aussteigen aus bzw. das Betreten der Reitbahn sollte laut angekündigt werden.
  6. Das Auf- und Absteigen sollte strukturiert stattfinden.
  7. Die Kombination, die auf der linken Hand reitet, hat - wenn man sich begegnet - Vorfahrt auf dem Hufschlag. 
  8. Derjenige, der einen schnelleren Gang hat und/oder Seitengänge reitet, hat immer Vorfahrt.
  9. Nicht schneiden und sich gegenseitig Platz geben beim Überholen.
  10. Das Springen über ein Hindernis sollte angekündigt werden, wenn sich auch andere Reiter in der Reitbahn befinden.
  11. Beim Verlassen der Reitbahn sollten die Balken der Hindernisse in den Vorrichtungen liegen.

Hausordnung und Verhaltensregeln zu Alkohol in der Kantine

  1. Es ist nicht erlaubt, mitgebrachte alkoholische Getränke in der Kantine oder woanders auf dem Gelände des Vereins zu sich zu nehmen.
  2. Es ist nicht erlaubt, in der Kantine gekaufte alkoholische Getränke woanders als in der Kantine oder auf der Terrasse zu sich zu nehmen.
  3. Es wird kein Alkohol verkauft an:

- Jugendliche unter 16 Jahren.
- Jugendleiter, Jugendtrainer und andere Begleiter von Jugendlichen während der Ausübung ihrer Funktion.
- Reiter/Amazonen, die an diesem Tag noch aktiv Sport ausüben müssen.

  1. Preisindikationen, die die Nutzung von Alkohol stimulieren, wie Happy Hours oder Meterbier sind in der Kantine nicht erlaubt.
  2. Personen, die aggressives oder anderes von der Norm abweichendes Verhalten zeigen, werden vom Diensthabenden Vorgesetzten oder von der an der Bar freiwillig arbeitenden Person darauf angesprochen und/oder schlimmstenfalls des Raumes verwiesen.
  3. Kinder unter 16 Jahren dürfen sich nicht hinter der Bar oder in der Küche aufhalten.

Prozedur bei Beschwerden

Falls Sie Beschwerden bzgl. der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in unserer Unterkunft haben, sollten Sie uns diese Beschwerden so bald wie möglich mitteilen. So können wir eine eventuelle unsichere Situation schnell lösen.
Alle Beschwerden behandeln wir wie folgt:

  1. Reichen Sie Ihre Beschwerde bei einem Vorstandsmitglied ein. Falls keine Einigung erzielt wird, können Sie Ihre Beschwerde innerhalb von zwei Wochen beim allgemeinen Management des Vereins einreichen.
  2. Die Beschwerde sollte mit einer klaren Untermauerung Ihres Standpunktes deutlich beschrieben werden und kann nie anonym eingereicht werden.
  3. Innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie schriftlich eine Antwort vom Management des Vereins.
  4. Falls die Antwort Ihren Erwartungen nicht entspricht oder Sie Beschwerden bzgl. der Sicherheit und/oder des Sicherheitszertifikats haben und Sie diesbezüglich keine Einigung mit dem Management erzielen können, dann können Sie Ihre Beschwerde ausschließlich schriftlich und nicht anonym beim Sekretariat der Stichting Veilige Paardensport (Stiftung Sicherer Pferdesport) einreichen. Postfach 3040, 3850 CA, Ermelo.
  5. Ab diesem Moment werden die Beschwerden entsprechend der Reglements und Prozeduren der Stichting Veilige Paardensport behandelt.

Teilen Sie Ihre Fragen, Beschwerden und Ideen bzgl. der Sicherheit Ihren Lehrern oder Vorstandsmitgliedern mit. Diese können dann Verbesserungen anordnen.