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Hausordnung

Für alle

  • Das Parken von Autos und Anhängern im Umkreis von 4 Metern um das Reitsportzentrum ist nicht gestattet. Die Durchfahrt muss immer frei bleiben.
  • Die Zuschauer sollten sich ruhig verhalten und den Unterrichtsverlauf nicht stören.
  • Kein Rennen und Schreien auf der Fahrbahn.
  • Zu diesem Zweck stehen sowohl drinnen als auch draußen Werkzeuge zur Verfügung.

Für jeden Reiter

  • Das Tragen einer (ordnungsgemäß angepassten und zugelassenen) Mütze ist sowohl im Unterricht als auch im Einzeltraining Pflicht.
  • Während der Fahrt werden die Fahrspurregeln eingehalten.
  • Alkoholkonsum vor oder während der Fahrt ist nicht erlaubt.
  • Das Absteigen eines Pferdes durch eine andere Person als den Reiter ist nur dann erlaubt, wenn diese Person eine Kappe trägt, als fähig angesehen wird, das Pferd zu führen und vom Reiter beaufsichtigt wird.
  • Die Geschirre sollten gut passen. Sättel sollten mit ordnungsgemäß funktionierenden Aufhängungshaken für Steigbügel ausgestattet sein.
  • Das Gurtzeug jeder Kombination sollte gut gewartet und mindestens einmal im Monat überprüft werden.
  • Für die Fahrer muss das Gespann sicher und geeignet sein, und der Wagen muss mit ordnungsgemäß funktionierenden Bremsen und einem Drehkranz/Shuttle ausgestattet sein, der sich vollständig unterfahren lässt.
  • Wenn Sie nicht teilnehmen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig (mindestens 24 Stunden im Voraus). Bei verspäteter Absage wird die Stunde/Aktivität in Rechnung gestellt. Bei rechtzeitiger Absage kann der Unterricht in Absprache nachgeholt werden.

Für Reitanfänger

  • Die Reitkunst eines Reitanfängers wird in der Praxis durch den Ausbilder bewertet.
  • Der Ausbilder teilt in Absprache mit dem Vorstand die Reiter je nach ihrem Niveau in die verschiedenen Klassen ein.

Regeln für Fahrspuren

  • Beim Reiten sollten alle Fahrer eine gut sitzende Mütze mit geschlossenem Kinnriemen tragen.
  • Alle Reiter sollten beim Reiten Reitstiefel oder festes Schuhwerk mit glatter, durchgehender Sohle und einem Absatz tragen, kombiniert mit Chaps.
  • Die Stiefel oder Schuhe sollten locker in den Steigbügeln sitzen.
  • Während der Fahrt sollten großer, abstehender Schmuck und zu weite Kleidung abgelegt werden.
  • Das Betreten oder Verlassen der Fahrspur sollte laut angekündigt werden.
  • Die Montage und Demontage sollte strukturiert erfolgen.
  • Die Kombination, die auf der linken Hand reitet, muss beim Überholen die Hufwendung (d.h. rechts) beibehalten.
  • Derjenige, der einen schnelleren Gang hat und/oder Seitengänge reitet, hat immer Vorrang.
  • Schneiden Sie nicht und lassen Sie beim Überholen einander Platz.
  • Das Überspringen eines Hindernisses muss angekündigt werden, wenn sich andere Fahrer ebenfalls in der Bahn befinden.
  • Beim Verlassen der Bahn sollten sich die Stangen der Hindernisse in den Pfosten befinden.

Haus- und Verhaltensregeln für Alkohol in der Kantine

  • Es ist nicht gestattet, selbst mitgebrachte alkoholische Getränke in der Kantine oder an anderen Orten auf dem Clubgelände zu konsumieren.
  • Es ist nicht gestattet, in der Kantine gekaufte alkoholische Getränke außerhalb der Kantine oder auf der Terrasse zu konsumieren.
  • Es wird kein Alkohol ausgeschenkt:
    - Unter 18-Jährige.
    - Jugendleiter, Betreuer von Jugendlichen und andere Aufsichtspersonen von Jugendlichen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit.
    - Reiter/Amazonen, die den Sport an diesem Tag noch nicht aktiv ausüben.
  • Preisangaben, die zum Alkoholkonsum anregen, wie z. B. Happy Hours oder Biermeter, sind in der Kantine nicht erlaubt.
  • Personen, die aggressives oder sonstiges von der Norm abweichendes Verhalten an den Tag legen, werden vom diensthabenden Manager oder Barbetreuer angesprochen und/oder entfernt.
  • Kinder unter 16 Jahren dürfen sich nicht hinter der Bar oder in der Küche aufhalten.

Beschwerdeverfahren

Wenn Sie sich über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften in unserer Unterkunft beschweren möchten, bitten wir Sie, sich so schnell wie möglich bei uns zu melden. Auf diese Weise können wir jede unsichere Situation schnell beheben.

Wir behandeln alle Beschwerden auf dieselbe Weise:

  • Reichen Sie Ihre Beschwerde bei einem Vorstandsmitglied ein. Kommt keine Einigung zustande, können Sie Ihre Beschwerde innerhalb von zwei Wochen schriftlich an den Gesamtvorstand der Vereinigung richten.
  • Die Beschwerde sollte klar beschrieben sein und eine eindeutige Begründung für Ihren Standpunkt enthalten und kann niemals anonym eingereicht werden.
  • Innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie eine schriftliche Antwort für oder im Namen des Verwaltungsrats der Vereinigung.
  • Wenn Sie mit der Antwort nicht einverstanden sind oder Beschwerden über Fragen der Sicherheit und/oder des Sicherheitszertifikats im Allgemeinen haben und keine Einigung mit dem Vorstand erzielen können, können Sie diese ausschließlich schriftlich und nicht anonym an das Sekretariat der Stichting Veilige Paardensport richten. P.O. Box 3040, 3850 CA, Ermelo.
  • Von da an werden Beschwerden gemäß den Vorschriften und Verfahren der Safe Equestrian Foundation behandelt.

Geben Sie Ihre sicherheitsrelevanten Fragen, Beschwerden und Ideen an Ihre Ausbilder oder Vorstandsmitglieder weiter. Diese können dann Verbesserungen einleiten.